Böllerschützen im Schützengau Vilsbiburg
Strenge Regeln für Böllerschützen
Ebenso das Christkindlanschießen ist in Niederbayern ein alter Brauch.
Ein Böllerschütze von heute hat aber verschiedene Auflagen zu erfüllen, um überhaupt diesem Brauchtum nachgehen zu können:
-Er muß eine Einzelgenehmigung nach §27 SprengG besitzen.
-Er muß einen Grundlehrgang nach §32 SprengG ablegen und bestehen.
-Er muß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 SprengG vorlegen.
-Jedes Schießen in der Öffentlichkeit ist der Polizei anzuzeigen, sowie von der zuständigen Gemeinde genehmigen lassen.
-Es darf nicht vor 6:00 Uhr morgens, oder nach 22:00 Uhr Abends geschoßen werden.
-Die Böller sind regelmäßig in einem Abstand von 5 Jahren durch das Beschußamt zu prüfen.
-Der Prüfbericht ist dem Landratsamt vorzulegen.
-Verstöße wie Alkohol am Steuer oder Nichteinhaltung der Bestimmungen haben den Entzug der Erlaubnis zur Folge.
Ausführlichere und wichtige Informationen zum Thema Böller stehen unter "Infos -> Downloads -> Böller" zur Verfügung, oder unter diesem Link:
http://www.gau-vilsbiburg.de/index.php/infos/downloads/viewcategory/29-boeller