Freistaat Bayern fördert auch 2023 wieder Sport- und Schützenvereine
Auch im Jahr 2023 stellt der Freistaat Bayern Haushaltsmittel zur Förderung der Sportvereine zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt gemäß den Sportförderrichtlinien, die zum 1. Januar 2023 in Kraft traten. Angesprochen werden Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten und die steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt sind. Als Bagatellgrenze werden mindestens 500 Mitgliedereinheiten festgesetzt.
Alle vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie zugelassenen Vollzugserleichterungen wurden aufgehoben. Es gilt wieder das Regelverfahren. Die Bayerische Staatsregierung hat aber für das Jahr 2023 erneut eine Verdoppelung in Aussicht gestellt (Energie-Härtefallhilfe für den Sport).
Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und der geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweist. Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation (BLSV, BVS Bayern, BSSB und OSB) des bayerischen Sports sein (SportFöR Nr. 4.1).
Neu ist, dass Mitglieder mit Behinderung, die der Verein zum Ende des dem Förderjahr vorangehenden Jahres bei einer für Belange des Behinderten- oder Rehabilitationssport anerkannten Dachorganisation oder bei einem Verband oder einer Anschlussorganisation mit gleicher Zweckrichtung gemeldet hat, zehnfach gewichtet werden.
Mit der Neufassung der Sportförderrichtlinien müssen Trainer- und Übungsleiterlizenzen nicht mehr im Original vorgelegt werden, da mittlerweile viele Lizenzen digital ausgestellt werden. Für Vereine mit Sitz im Landkreis Landshut ist das Landratsamt Landshut zuständig.
Wichtig: Für die Vereinspauschale 2023 steht erstmals ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung. Hierzu ist die Anmeldung mittels BayernID erforderlich. Zur Authentifizierung kann z. B. die eID-Funktion des Personalausweises oder ein ELSTER-Unternehmenskonto genutzt werden. Auf der Homepage des Landratsamtes steht alternativ ein pdf-Antrag zur Verfügung, der wie in den letzten Jahren auf dem Postweg oder durch persönliche Übergabe eingereicht werden kann.
Hier der Link direkt zum Landratsamt Landshut Antrag Vereinspauschale.
Antragsfrist Vereinspauschale bis 15. März verlängert!