Ausschreibung für Grundlehrgang Böllerschiessen
nach §32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Voraussetzungen:
-Mindestalter 21 Jahre (mit genehmigter Ausnahmegenehmigung vom LRA 18 Jahre)
-gültige Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 1. VO SprengG spät. zu Kursbeginn
-Anmeldeformular (wird nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl zugeschickt)
Ausbildungsdauer: 1 Tag (8 Stunden)
Ausbilder: Hermann Schillinger – Vachendorf
Termin: offen Wird erst festgelegt wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wurde.
Ort: offen (im Gau Vilsbiburg)
Anmeldung:
Formlos per Post oder E-Mail unter Angabe des Namens an:
Kosten:
1 Gerät (z. B. Handböller) 100 €
2 Geräte (z. B. Handböller und Kanone) 115 €
3 Geräte (z. B. Handböller, Standböller, Kanone) 130 €
Damit die Ausbildung zustande kommen kann, müssen mindestens 15 Teilnehmer verbindlich angemeldet sein und ist auf maximal 20 Teilnehmer begrenzt.
Eine Bestätigung per Email geht nach Erreichen der Mindestteilnehmerzahl mit weiteren Infos raus.
Anmeldeschluss ist der 26. März 2017
Sollten mehr als 20 Interessierte gemeldet werden, gilt:
Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.