Böllerschützen im Schützengau Vilsbiburg

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Böllergruppe der Jungschützen Geisenhausen
Böllerkommandant: Johann Neumeier
 
Böllergruppe der Hochlandschützen Frauensattling
Böllerkommandant: Josef Braunstein (Referent Böller Gau)
 
Böllergruppe der Enzianschützen Haunzenbergersöll
Böllerkommandant: Alfred Eglsoer
 
Böllergruppe der Feuerschützen Holzhausen
Böllerkommandant: Konrad Eberl
 
Böllergruppe der Xaveri-Schützen Wippstetten
Böllerkommandantin: Monika Giglberger-Franzl
 
Böllergruppe der Kellerbergschützen Eberspoint
Böllerkommandant: Andreas Zankl

Strenge Regeln für Böllerschützen
Heutzutage ist es noch der Brauch bei Hochzeiten, Beerdigungen, Geburtstagen, Fahnenweihen, sowie am Silvester und am Neujahrstag zu schießen.

Ebenso das Christkindlanschießen ist in Niederbayern ein alter Brauch.

Ein Böllerschütze von heute hat aber verschiedene Auflagen zu erfüllen, um überhaupt diesem Brauchtum nachgehen zu können:
-Er muß eine Einzelgenehmigung nach §27 SprengG besitzen.

-Er muß einen Grundlehrgang nach §32 SprengG ablegen und bestehen.

-Er muß eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach §34 SprengG vorlegen.

-Jedes Schießen in der Öffentlichkeit ist der Polizei anzuzeigen, sowie von der zuständigen Gemeinde genehmigen lassen.

-Es darf nicht vor 6:00 Uhr morgens, oder nach 22:00 Uhr Abends geschoßen werden.

-Die Böller sind regelmäßig in einem Abstand von 5 Jahren durch das Beschußamt zu prüfen.

-Der Prüfbericht ist dem Landratsamt vorzulegen.

-Verstöße wie Alkohol am Steuer oder Nichteinhaltung der Bestimmungen haben den Entzug der Erlaubnis zur Folge.

Ausführlichere und wichtige Informationen zum Thema Böller stehen unter "Infos -> Downloads -> Böller" zur Verfügung, oder unter diesem Link:
http://www.gau-vilsbiburg.de/index.php/infos/downloads/viewcategory/29-boeller 

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Referent Böller gerne zur Verfügung.